Bildungspolitik

Bildungspolitik

Dem Rotstift entgegentreten – Bildungskahlschlag stoppen!

Die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin im bildungspolitischen Bereich sind katastrophal. Ihnen gilt es vehement entgegenzutreten.

Als radikaldemokratischer Jugendverband haben wir selbstverständlich weitergehende Forderungen zur Demokratisierung des Bildungswesens, gerade deshalb lehnen wir die rückwärtsgewandten Umstrukturierungen des rot-roten Senats im Bildungsbereich ab.

  1. im vorschulischen Bereich wenden sich JD/JL Berlin insbesondere gegendie Erhöhung von KiTa-Gebühren, weil dadurch
    • die außerfamiliäre Betreuung von Kindern von weniger Müttern und Vätern in Berlin in Anspruch genommen werden kann.
    • insbesondere Frauen aus unteren und mittleren Einkommensschichten noch stärker an die Kinderbetreuung gebunden werden
    • der Zugang zu außerfamiliärer Förderung aller Kinder gefährdet wird
  2. im schulpolitischen Bereich wenden sich JD/JL Berlin insbesondere gegen Regelungen und Tendenzen im neuen Schulgesetz wiedie teilweise Schulzeitverkürzung auf 12 Jahre, weil
    • diese durch die Beibehaltung der 13 Schuljahre an Oberstufenzentren und Fachgymnasien und die Existenz eines Abiturs nach 12 und 13 Jahren an Gesamtschulen zu einer weiteren Selektionshürde durch die faktische Einführung eines Zweiklassenabiturs führt.
    • eine Erhöhung der, insbesondere in der Oberstufe, zu bewältigenden Stoffdichte bedeutet und damit den Leistungsdruck auf Schüler weiter erhöht.
    • sie zum größten Teil neoliberal, als Ermöglichung eines früheren Eintritts ins Erwerbsleben durch Verkürzung der Ausbildungszeit, begründet wird und so begleitende progressive Maßnahmen ausbleiben.
  3. die Aufnahme einer schulexternen Person mit Stimmrecht in die Schulkonferenz, wasmöglichen Sponsorunternehmen direkte Einflussmöglichkeiten an der Schule bietet.
  4. die weitere Entdemokratisierung der Schule durch die Aufhebung der Drittelparität in der Schulkonferenz durch die Einführung eines zusätzlichen Lehrervertreters und einer externen Person.
  5. im hochschulpolitischen Bereich wenden sich JD/JL Berlin insbesondere gegen die geplanten Kürzungen an den Unis, weil sie zur Folge hätten dass
    • noch weniger ausfinanzierte Studienplätze an den Berliner Unis zur Verfügung stehen
    • wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. Angestellte entlassen werden oder auf tarifliche Lohnerhöhungen verzichten müssen
    • ganze Institute geschlossen werden
    • die Zulassungsbeschränkungen zu Studiengängen weiter verschärft werden wie beispielsweise steigende NCs
  1. die Einführung von Studienkonten jeglicher Art, weil sie
    • als Studiengebühren sozial ausschließend sind, weil sie das Recht auf Bildung an die finanziellen Mittel der Studierenden koppeln
    • selbstbestimmtes Studieren durch verschärfte Überwachung und verschärften Leistungsdruck noch weiter erschweren
    • die Steuerung der Hochschullehre über Marktmechanismen beinhalten
    • der problemlosen Ausweitung und Erhöhung von Studiengebühren Tür und Tor öffnen
  1. die weitere neoliberale Umstrukturierungen der Hochschulen, die
    • kritische, selbstbestimmte und fachübergreifende Wissenschaften immer weiter einengen bzw. verunmöglichen
    • die Ökonomisierung von Bildung weiter vorantreiben

Darum fordern wir konkret vom rot-roten Senat in Berlin

  1. im vorschulischen Bereich die ausreichende, kostenlose Bereitstellung von ganztägigen KiTa-Plätzen
  2. im schulpolitischen Bereich
    • die Einführung der Gesamtschule als Regelschule
    • Rückkehr zur Drittelparität in der Schulkonferenz
    • die ausreichende staatliche Finanzierung der Schulen und das Verbot von Schulsponsoring
    • den Ausbau der Rechte von Schülervertretungsgremien
    • die kostenlose Bereitstellung aller für den Schulunterricht notwendigen Materialien insbesondere der Schulbücher
    • Anerkennung einer satzungsautonomen LSV mit politischem Mandat
  3. im hochschulpolitischen Bereich
    • die Ausfinanzierung von mindestens 135.000 Studienplätzen
    • keinerlei Kürzungen an den Hochschulen
    • das Verbot von Studienkonten und Studiengebühren
    • die Viertelparität in allen universitären Gremien
  4. auf Bundesebene soll sich der rot-rote Senat
    • für ein bundesweites Verbot von Studienkonten und Studiengebühren einsetzen
    • für eine ausreichende, elternunabhängige und unbeschränkte Ausbildungsförderung für alle einsetzen und insbesondere Bestrebungen, das das höchst mögliche Eintrittsalter ins BAföG zu senken und die elternunabhängige Förderung zu streichen, entschieden entgegentreten

Beschluss der ersten Landeskonferenz 2004 der JD/JL Berlin


Bildungspolitik

Wir tragen das Kreuz nicht länger!

Zweimal die Woche heißt es: ab zum Religionsunterricht. Und zwar bis zum Eintritt in die Religionsmündigkeit – das ist mit 14 Jahren – zwangsweise, es sei denn es erklären sich die Erziehungsberechtigten mit einer Nicht-Teilnahme einverstanden.

Religionsunterricht

Wo kommt’s her?

Religionsunterricht in staatlichen Schulen gibt es in Deutschland nicht etwa erst, seit es die Bundesrepublik gibt. Am 20. Juli 1933 schlossen die nationalsozialistische Reichsführung und der Vatikan ein Abkommen, das sogenannte Reichskonkordat, ab, um die „bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern.“ Damit ist „Reli“ als ordentliches Lehrfach, wie wir es heute kennen, eingeführt worden. Denn im Gründungsprozess der Bundesrepublik wurde den Religionsunterricht nicht etwa in Frage gestellt. Und deshalb ist nun in unserem Grundgesetz in Artikel 7 Absatz 3 zu lesen: „Der Religionsunterricht ist in öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt…“. Damit ist der Religionsunterricht das einzige im Grundgesetz verankerte Schulfach. Außerdem wird alles, was mit dem Religionsunterricht zu tun hat – Lehrplan, Lehrbuch und Lehrperson -, in Einvernehmen mit den Religionsgemeinschaften bestimmt. Damit haben sie auf einfachem Wege die Möglichkeit, staatlich finanziert junge Leute zu indoktrinieren.

Du sollst nicht…

Doch in Deutschland sind Staat und Kirche eigentlich voneinander getrennt. Dies bedeutet, dass der Staat sich nicht in das Handeln religiöser Zusammenhänge einmischen darf. Auch darf er seinen BürgerInnen nicht vorschreiben, ob und welcher religiösen Gruppe sie sich anschließen. Andersrum bedeutet diese Trennung, dass die Religionsgemeinschaften sich nicht direkt in das Handeln des Staates einmischen dürfen. Konkret werden heute jedoch Religionsgemeinschaften zum Beispiel bei Anhörungen gegenüber anderen sozialen Gruppen besser gestellt. Die Trennung von Staat und Kirche stellt sicher, dass alle BürgerInnen entscheiden können, was sie glauben möchten. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um Buddha, Zeus oder gar nichts handelt. Auch wird sichergestellt, dass gläubige Menschen nicht nur zu Hause im Kämmerlein ihre Religion praktizieren können, sondern auch beispielsweise mit anderen zusammen religiös motivierte Feste feiern können. Dies ist möglich, da der Staat sich weltanschaulich neutral zu verhalten hat. Indem er sich nicht positioniert, urteilt er nicht über Religiöses und darf unterschiedliche Religionsgemeinschaften weder bevorzugen noch benachteiligen.

Im Falle des Religionsunterrichts – wie an vielen weiteren Punkten – subventioniert jedoch der Staat die großen Religionsgemeinschaften. Damit verhält er sich nicht neutral.

Auch werden die Ansichten von SchülerInnen nicht beachtet. Ein besonders anschauliches Beispiel ist die Einführung des Religionsunterricht in den neuen Bundesländern: Obwohl sich zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung nur weniger als 12% der SchülerInnen als „gläubig“ bezeichneten, wurde der christliche Religionsunterricht flächendeckend eingeführt.

Bremen und Berlin – Hochburgen der Ketzerei?

Ausnahmen stellen Berlin und Bremen dar. Denn in beiden Ländern gilt die so genannte „Bremer Klausel“. Sie besagt, dass in Berlin und Bremen Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes eben nicht gilt und damit Religionsunterricht kein ordentliches Lehrfach ist. Nichts desto trotz findet der Religionsunterricht in den Räumen der staatlichen Schulen statt. So haben die Religionsgemeinschaften die volle Kontrolle über den Religionsunterricht. Die SchülerInnen können entscheiden, ob sie an ihm teilnehmen wollen. Doch selbst dann, wenn die Religionsmündigkeit erreicht worden ist und die Eltern nicht mehr im Weg stehen, ist der Austritt aus dem Religionsunterricht mit Schwierigkeiten verbunden: Minderjährige SchülerInnen müssen beaufsichtigt werden oder es muss ein Ersatzunterricht belegt werden.

Deshalb fordern JungdemokratINNen/Junge Linke Berlin

  • Schafft den Religionsunterricht ab!
  • Die religiös und weltanschaulich neutrale Gesamtschule als staatliche Regelschule für alle!
  • Radikale Trennung von Staat und Kirche!