Neues aus der Schönbohm-Trickkiste
Ein reduziert aussehender Mensch in offenbar angetrunkenem Zustand betritt das Zimmer,
gefolgt von einem Schutzmann, der augenscheinlich seine Last mit dem Trunkenbold gehabt
hat,denn sein Atem geht ziemlich rasch und sein Gesicht ist voller Anstrengung leicht
gerötet.
Die obige Szene beschrieb der Berliner Schutzmann Schulze 1887 in seinem Notizbuch
anläßlich der Festnahme eines Bettlers. Seit Beginn der Städtebildung am Vorabend der Industrialisierung wurde in
monotoner Regelmäßigkeit die Last der Bettelei von Medien und Stadtverordneten
angeprangert. Zeitgleich wurde dem "Gesindel" im Straßenbild, mit
Bettelverboten und der Ausweisung von Komödianten zu Leibe gerückt.
Mit dem jüngsten Vorstoß, das Bettelverbot wieder einzuführen, befindet sich der
Berliner Innensenator und General a.D.
Schönbohm also in "guter" Tradition. Erst 1974, als die Bettelei als soziales
Phänomen nach und nach aus der Öffentlichkeit
verschwunden war, entschied der Berliner Senat, Bettelei nicht mehr zu bestrafen.
Allerdings gilt nach wie vor: Bettelei darf das öffentliche Stadtbild nicht verunstalten
oder gar vom Konsum abschrecken. Unberücksichtigt bleiben die Ursachen: individuelle
Armut und massives Wohlstandsgefälle zu den östlichen Nachbarstaaten. Alternative
Lebensformen werden kriminalisiert und soziale Probleme mit dem Polizeiknüppel
"gelöst".
Vorerst noch konnte der "Bettlererlaß" durch Proteste verhindert werden, ebenso
wie im letzten Jahr in Hamburg. Dennoch darf man sich nicht der Illusion hingeben, daß
Bettler und Verkäufer von Obdachlosenzeitungen nicht harten Repressionen von Polizei
sowie privaten Sicherheitsdiensten ausgesetzt sind. Weitere Verschärfungen in diesem
Bereich werden nicht ausbleiben.
Carsten Dannel
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