Flugblatt

      

Mit der anstehenden Grundgesetzänderung, die den Großen Lauschangriff ermöglichen soll, droht erneut – wie schon beim Asylrecht – die faktische Abschaffung eines Grundrechtes unter tatkräftiger Mithilfe der SPD. Mit dem Schily-Kompromiß wird ein individuelles Abwehrrecht zur Begre!nzung staatlicher Gewalt in eine nahezu grenzenlose Ermächtigung der Polizei zu Überwachung und Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger umgewandelt. Keineswegs sind nur die vermeintlichen "organisierten Verbrecher" und "OK-Gangster" betroffen, wie uns die Propaganda der Befürworter glauben machen will. Auf der GrundlagePlakat des neuen Art. 13 GG kann jeder und jede belauscht werden. Die Polizei darf zukünftig immer schon dann abhören, wenn sie sich davon Aufklärung über Straftaten und -täter verspricht: Ein solcher Tatverdacht ist leicht zu konstruieren und ist praktisch nicht zu überprüfen, weil die Abhörmaßnahmen dem Betroffenen nicht mitgeteilt werden und auch später geheim bleiben. Alle Insider wissen, daß auch der vorgesehene Richtervorbehalt keine effektive rechtsstaatliche Sicherung darstellt, u.a. weil die Richter nur einseitige Informationen von den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung haben. Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung bleiben so auf der Strecke.

Abgehört werden nicht nur die Wohnung des Beschuldigten sowie seines Bekanntenkreises, auch AnwältInnen und ÄrztInnen, SteuerberaterInnen und -bevollmächtigte, Wirtschafts- und BuchprüferInnen, Seelsorger und Hebammen, Drogen- und SchwangerschaftskonfliktberaterInnen: alle Inhaber von beruflichen Zeugnisverweigerungsrechten werden zu Opfern des Lauschangriffs. Wer in Zukunft mit Vertretern dieser Gruppen vertraulich spricht, kann jederzeit die Grundlage für strafrechtliche Ermittlungen gegen sich selbst oder andere liefern; daran ändern auch etwaige Beweisverwertungsverbote vor Gericht nichts. Indem zudem jeder Journalist belauscht und jedes Redaktionsbüro verwanzt werden kann, läuft nicht nur der Informantenschutz leer: da die Polizei immer schon mithört, steht ohne großes Aufsehen ein Kernbereich der Pressefreiheit auf dem Spiel.

Und dennoch will die SPD dem großen Lauschangriff zustimmen. Viele sind durch die Wahlkampfstimmung eingeschüchtert und hoffen, durch ihr Stillhalten die Chancen auf den Machtwechsel in Bonn nicht zu gefährden. Diese Rechnung geht nicht auf! Um die Stimmen der Befürworter eines starken Staates zu buhlen, schlägt, wie in Hamburg gesehen, fehl. Am Ende trägt doch die CDU als Original der law and order-Politik den Sieg davon. Und weil die Bonner Koalition auf das Thema "Innere Sicherheit" gar nicht verzichten kann, wird es auf jeden Fall zum Wahlkampfschlager. Die Forderungen, mit denen die SPD in der nächsten Stufe unter Druck gesetzt werden soll, sind schon formuliert: strafrechtliche Immunität für Verdeckte Ermittler, Abschaffung der Zeugnisverweigerungsrechte, Spähangriff usw.

Die SPD behauptet, für eine politische Alternative in dieser Republik zu stehen. Aber sie ist für uns keine Alternative, und ein Machtwechsel in Bonn verliert jede Berechtigung, wenn die SPD immer wieder unter dem Druck des konservativen Sicherheitsmottos „more of the same" einknickt und darüber jedes Grundrecht und jede rechtsstaatliche Garantie zu opfern bereit ist. 

Erstunterstützer dieses Aufrufes an den SPD-Parteitag: Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ), Humanistische Union (HU), JungdemokratInnen/Junge Linke, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Netzwerk Friedenskooperative, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälte-Verein (RAV)



Aktion in der Berliner Samariter-Kirche

Flugblatt

Nachdem 1992/93 das Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Grundgesetz) faktisch abgeschafft worden ist, ist jetzt die nächste Schutzgarantie der Verfassung zum Abschuss freigegeben: Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) soll praktisch abgeschafft werden, der sogenannte "Große Lauschangriff" – wie seit langem von den Spezialisten für Law-and-Order gefordert – eingeführt werden. Darauf haben sich CDU/CSU, SPD und FDP geeinigt, in den nächsten Wochen soll die ganze Sache durch Bundestag und Bunderat beschlossen werden. Das dürfen wir nicht widerstandslos hinnehmen!

Was ist der Große Lauschangriff?

Foto: Stefan Aust lernt grad lesen, Vera "Knud" Wollenberger-Lengsfeld kann nicht, lächelt aber. JD/JL-Aktion bei einer Veranstaltung von Ex-Bürgerrechtlern. In Artikel 13 des Grundgesetzes steht: "Die Wohnung ist unverletzlich." Damit ist es der Polizei bisher noch verboten, Menschen in ihren Wohnungen mit Wanzen oder Richtmikrophonen abzuhören. Schon einmal ist dieser Artikel massiveingeschränkt worden, und zwar als im Zuge der Notstandsgesetze 1968 des Abhören von Telefonen erlaubt worden ist. Jetzt aber soll die Polizei zum Zweck der "Verbrechensbekänpfung" auch in Wohnungen einbrechen dürfen, dort überall Wanzen anbringen und jeden, der sich dort aufhält, belauschen: der sogenannte Großen Lauschangriff. Nach der vorgesehenen Regelung darf die Polizei praktisch unbeschränkt Wanzen anbringen und das Tonband einschalten, um "Verbrecher" zu überführen: in Wohnungen der Beschuldigten, bei seinen Freunden und Verwandten, beim Arzt und beim Rechtsanwalt, im Beichtstuhl und in der Knastzelle – praktisch überall, wo die Polizei "Verbrecher" vermutet (und wo vermutet die Polzei schon keine Verbrecher?). Damit nicht genug: So nebenbei werden mit dieser Grundgesetzänderung schon die nächsten Schritte ermöglicht, die auf dem Wuschzettel der Sicherheitsfanatiker (fast) aller Parteien stehen: Die Polizei darf überall, wo sie "Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung" wittert (und wo wittert die Polizei schon keine Gefahren?) schon mal vorbeugend lauschen, auch wenn es noch gar kein Verbrechen gibt. Das wird verharmlosend "kleiner Lauschangriff" genannt und steht jetzt schon, obwohl noch grundgesetzwidrig, in den meisten Polizeigesetzen der Bundesländer. Auch der "Spähangriff", d.h. die Videoüberwachung in Wohnungen, wird durch die vagen Formulierungen der Grundgesetzänderung zukünftig ermöglicht. Kurz und gut: Gerade so wie beim Asylgrundrecht wird ein Passus der Verfassung von einer Schutzgarantie für den Bürger in ein Ermächtigungsgesetz für die staatlichen Apparate umgewandelt.

Die Sicherheits-Mafia

20 Jahre beharrliche ideologische Kleinarbeit der diversen Polizeiapparate und der politischen Law-and-Order-Fraktionen werden jetzt endlich, im Zuge der allgemeinen ‘Bereinigung’ nicht mehr ‘zeitgemäßer’ Verfassungsbestimmungen belohnt. Bekanntlich wurden solche Lauschangriffe im großen Stil erstmals im "Deutschen Herbst" durchgezogen, gegen Gefängnisinsassen aus der RAF wie gegen Zehntausende von Menschen, die als "Sympathisanten" auch "potentiell verdächtig" waren. Was damals noch illegal war und im Zuge eines unerklärten Ausnahmezustandes (=Außerkraftsetzung der Verfassung) betrieben wurde, soll jetzt die gesetzliche Normalität werden. An diesem Vergleich lässt sich ablesen, wie weit fortgeschritten die staatlichen Staatsapparate inzwischen sind in dem Bemühen, sich ihre eigene Aufrüstung und die Erweiterung ihrer Kompetenzen zu organisieren.

Mit dem Großen Lauschangriff wird die Polizei mit ihren Kollegen von den Verfassungsschutzämtern und dem Bundesnachrichtendienst endlich gleichziehen und über ein vollwertiges Instrumentarium geheimdienstlicher Methoden verfügen. Praktisch konkurrieren in der Bundesrepublik eine Vielzahl von Polizei-Geheimdienst-Komplexen miteinander um die effektive Kontrolle der Bevölkerung – ein geradezu typisches Merkmal einer Diktatur, nicht eines Rechtsstaates.

Die Feindbilder, die in diesem Zusammenhang geschürt werden , sind nahezu austauschbar. Ob der Staatsfeind Nr. 1 die "Terroristen", der "Schwarze Block", die "kurdischen Gewalttäter", der Scientology-Konzern, die "ausländischen Drogendealer" oder die "Russenmafia" heißt: Immer wieder hören wir die selben Forderungen. Um den Inneren Feind zu bekämpfen, muss die Freiheit der Bürger zurückstehen, der Staat muss mit noch mehr Gewaltmitteln ausgestattet werden. Im Namen der "Sicherheit" wird die Bevölkerung aufgehetzt und zum Schulterschluss im nationalen Kollektiv aufgefordert. Geschickt appelliert die Sicherheitspropaganda an diffuse Ängste der Menschen und lenkt vom Rückzug des Staates aus Sozialpolitik und wirtschaftlicher Regulierung ab.

Als besonders effektive sprachliche Neuerung hat sich in diesem Zusammenhang das Schlagwort von der "Organisierten Kriminalität" (OK) erwiesen, eine Erfindung des Bundeskriminalamtes (BKA). Das hinterlistig-unsichtbare-kosmopolitische Wirken der OK-Banden (eine typisches Bild aus anti-semitischen Denkmustern) fordert doch geradezu die geheimdienstlich operierende Polizei bzw. den polizeilich operierenden Geheimdienst. Bei Bedarf mit rassistischen Untertönen angereichert ("die ausländischen Verbrecherbanden") gelang es der Propagandaabteilung des BKA und ihren interessierten Verstärkern in Medien und Parteien, die vorübergehende Krise zu überwinden, die mit dem Wegfall der "Bedrohung aus dem Osten" verbunden war. Heute macht sich das BKA erfolgreich daran, mit der EUROPOL-Behörde die Liste der Geheimpolizeidienste auf europäischer Ebene um ein "Europäisches FBI" zu bereichern. Die ‘Bekämpfung’ des OK ist von vorne herein als ein Dauerbrenner angelegt: nach dem Motto more of the same kann theoretisch unbegrenzt nach immer weiteren Ermittlungsmethoden oder der Senkung rechtsstaatlicher Hürden verlangt werden, um jetzt-endlich-effektiv die OK-Banden aufspüren zu können und ihnen "mit gleichen Waffen" zu begegnen, wie der zutiefst anti-rechtsstaatliche Standardtopos dazu lautet.

Dieser Theorie und Praxis der inneren Feindbekämpfung durch den starken Staat müssen wir mit einer grundsätzlichen Kritik begegnen. Wer sich darauf einläßt, mit den Staatsapparaten darum zu konkurrieren, wer das bessere, wohldosiertere Konzept zur Schaffung von mehr Sicherheit und zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens hat, hat den Mechanismus nicht verstanden, mit dem der Abbau von Freiheitsrechten hergestellt wird. Gegen Kriminalität hilft nur Entkriminalisierung und die Entwicklung von zivilen, nicht-gewalttätigen Formen der Konkliktlösung. Die "Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung ernst nehmen", wie auch von Kritikern des Lauschangriffes genauso naiv wie fahrlässig immer gesagt wird, kann nur heißen: Die Ursachen von Kriminalitätspanik beseitigen und aufzeigen, wessen Interessen hinter dem Gerede von Innerer Sicherheit stecken.




Pressestimmen

  • Jungle World
  • tageszeitung vom 19.01.1998 Seite 7
  • "Und der Streit geht munter weiter

    In Berlin trafen sich ehemalige DDR-Bürgerrechtler, um über die Folgen der Verhaftungen während der Luxemburg-Liebknecht-Demonstration am 17.Januar 1988 zu diskutieren

    Ob Reinhard Schult wohl geahnt hat, als er diesen einen Satz schrieb, damals im Frühjahr 88, daß er damit noch zehn Jahre später manchem seiner Weggefährten die Zornesröte ins Gesicht treiben würde? Es hätte ihn wohl kaum abgehalten.

    Jedenfalls will Schult, einer der Mitbegründer der DDR-Bürgerbewegung Neues Forum, den Satz auch an diesem Samstag nachmittag nicht zurücknehmen. "Gewogen und für zu leicht befunden", urteilte er 1988 über mehrere Bürgerrechtler, weil sie eingewilligt hatten, sich aus der Stasihaft in den Westen abschieben zu lassen. Ein Tritt in die Kniekehlen der Demokratiebewegung sei ihre Entscheidung für die Ausreise gewesen, ohne die der Wende-Herbst von 1989 schon im Frühjahr 88 hätte beginnen können, legt er nach. "Du warst ein Spalter und du bist ein Spalter geblieben!" ruft ihm eine erregte Vera Lengsfeld über das Podium zu. Durchsichtig genug sei sein Motiv, "du willst den Abfall in die eigene politische Bedeutungslosigkeit..." Der Rest des Satzes geht im Tumult des Saals unter.

    Eigentlich sind sie alle Sieger der Geschichte, die sie sich hier für ein paar Stunden wieder zusammengesetzt haben. DDR-Regimegegner allesamt - doch Zwist, nicht Freude bestimmt die Begegnung. Die Konfliktlinien von 88 bestimmen auch 98 die Auseinandersetzung: Da sind einerseits Schult und Klaus Wolfram, die in der DDR geblieben waren, sowie andererseits die "Ausgereisten", darunter Wolfgang Templin, der Liedermacher Stephan Krawczyk und die heutige CDU-Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld, die damals Wollenberger hieß. Im Gemeindesaal der Berliner Samaritergemeinde, wo sich einst unter Pfarrer Rainer Eppelmann ein Teil der DDR-Bürgerbewegung sammelte, wollten sie rekonstruieren, was 1988 eigentlich geschah.

    Am 17. Januar hatten mehrere Bürgerrechtler auf der staatlichen Kundgebung zum Gedenken an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht Plakate mit dem Luxemburg-Zitat "Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden" hochgehalten. Die Verhaftung der Demonstranten sei der Anfang vom Ende der DDR gewesen, meint der Historiker Hubertus Knabe in seiner Einführung, daran habe die Abschiebung der Dissidenten nichts geändert. Wolfgang Templin sieht in den Vorwürfen von Reinhard Schult, die Abgeschobenen hätten zu schnell kleinbeigegeben, "einen Anspruch von Politik, der auch ein Stück unmenschlich ist, ein bißchen aus der alten Welt stammt". Schließlich habe gerade die DDR die Politik über den Menschen gestellt. Im übrigen, ergänzt Vera Lengsfeld, möge man bitte nicht vergessen, daß ihre Anwälte den Inhaftierten suggeriert hätten, nur der Weg in den Westen führe in die Freiheit. Erst heute wisse man, wem die Verteidiger sich in Wahrheit verpflichtet hatten - der Stasi.

    Wem gehört die DDR-Bürgerbewegung? Unter diesem pathetisch-albernen Titel versammelte ein Spiegel-Forum am Samstag abend eine Reihe von Berühmtheiten der Vor- und Nachwendezeit in der Samariterkirche. Darüber stritt das Podium, und dieser Streit ist alles andere als neu. Mittlerweile scheinen Diskussionen dieser Art dem Commedia-dell'arte-Repertoire entnommen. Aber das Publikum lechzt nach dem Immergleichen, Helden, Bösewichtern und Spaßmachern. Es will, zumal im gußeisern linken Milieu, den Verrat geißeln, die Zeitläufte beklagen und die müden Helden zur Aktion aufrufen.

    Den Harlekin gab diemal Peter- Michael Diestel. Nach eigenen Angaben ging er zur Zeit der Liebknecht-Luxemburg-Aktion der Demokraten bienenfleißig seinem Beruf nach, zahlte Steuern und betete oft und heftig. Diestel sieht sich heute als Nachfahr der Bürgerbewegung, schließlich führt er für die PDS eine Verfassungsklage wg. Lauschangriff. Die Bösewichtin spielte Vera Lengsfeld zum Entzücken der 1000köpfigen Menge. Sie dichtete entschlossen die DDR-Opposition zu einer antitotalitären Bewegung um und bestand darauf, daß ihr der Krieg in Bosnien-Herzegowina die Augen über die positive Funktion der NATO geöffnet habe. Deshalb sei sie für den Eurofighter, denn wennschon dennschon. Reinhard Schult glänzte als Rächer der Enterbten außer Dienst. Die Bürgerbewegung sei mindestens kapitalismuskritisch gewesen. Heute lebten wir ökonomisch wie politisch in einer "existenziellen Krise", aber die vormals Protestierenden seien in den Amtssesseln des bürgerlichen Staates zusammengesackt, Wohlleben hindere sie daran, das Elend der Welt auch nur zur Kenntnis zu nehmen. Wolfgang Thierse war in der Rolle des unglücklichen Vermittlers zwischen dem parlamentarischen Kampf und den Aspirationen der "Basis" auf Selbstorganisation zu sehen. Nichts, bemerkte er treffend, ist billiger als die Verachtung des parlamentarischen Kärrners. Da er nun mal für die Zustimmung der SPD-Mehheit zum Großen Lauschangriff stand, wurde er haftbar gemacht für den "Sündenfall" der SPD (Moderator Aust, der diesen Begriff benutzte, war entgangen, daß der Sündenfall nur einmal passieren kann. Der der SPD ereignete sich bekanntlich 1914). Schließlich Jens Reich. Dr. Eisenbarth analysierte gewohnt allseitig Geschichte wie Gegenwart und vergaß auch nicht hinzuzufügen, daß er das gegenwärtige System der Parteienoligarchie für funktionsuntüchtig hält. Merkwürdig und für das Publikum irritierend nur seine Schlußfolgerung, daß er sich wegen dieses Umstands entschlossen habe, zu seiner Forschungstätigkeit zurückzukehren. Nichts bewegte sich an diesem Abend, keiner der Protagonisten wechselte den Stuhl. Eigentlich schade, denn immer noch gilt: Historia magistra vitae.

    P.Schwarz / C.Semler"






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