Die Wände haben Ohren |
|
Nein! zum Großen Lauschangriff |
|
![]() |
Nachdem 1992/93 das Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Grundgesetz) faktisch abgeschafft worden ist, ist jetzt die nächste Schutzgarantie der Verfassung zum Abschuss freigegeben: Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) soll praktisch abgeschafft werden, der sogenannte "Große Lauschangriff" wie seit langem von den Spezialisten für Law-and-Order gefordert eingeführt werden. Darauf haben sich CDU/CSU, SPD und FDP geeinigt, in den nächsten Wochen soll die ganze Sache durch Bundestag und Bunderat beschlossen werden. Das dürfen wir nicht widerstandslos hinnehmen! |
Was ist der Große Lauschangriff?In Artikel 13 des Grundgesetzes steht: "Die Wohnung ist unverletzlich." Damit ist es der Polizei bisher noch verboten, Menschen in ihren Wohnungen mit Wanzen oder Richtmikrophonen abzuhören. Schon einmal ist dieser Artikel massiv eingeschränkt worden, und zwar als im Zuge der Notstandsgesetze 1968 des Abhören von Telefonen erlaubt worden ist. Jetzt aber soll die Polizei zum Zweck der "Verbrechensbekänpfung" auch in Wohnungen einbrechen dürfen, dort überall Wanzen anbringen und jeden, der sich dort aufhält, belauschen: der sogenannte Großen Lauschangriff. Nach der vorgesehenen Regelung darf die Polizei praktisch unbeschränkt Wanzen anbringen und das Tonband einschalten, um "Verbrecher" zu überführen: in Wohnungen der Beschuldigten, bei seinen Freunden und Verwandten, beim Arzt und beim Rechtsanwalt, im Beichtstuhl und in der Knastzelle praktisch überall, wo die Polizei "Verbrecher" vermutet (und wo vermutet die Polzei schon keine Verbrecher?). Damit nicht genug: So nebenbei werden mit dieser Grundgesetzänderung schon die nächsten Schritte ermöglicht, die auf dem Wuschzettel der Sicherheitsfanatiker (fast) aller Parteien stehen: Die Polizei darf überall, wo sie "Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung" wittert (und wo wittert die Polizei schon keine Gefahren?) schon mal vorbeugend lauschen, auch wenn es noch gar kein Verbrechen gibt. Das wird verharmlosend "kleiner Lauschangriff" genannt und steht jetzt schon, obwohl noch grundgesetzwidrig, in den meisten Polizeigesetzen der Bundesländer. Auch der "Spähangriff", d.h. die Videoüberwachung in Wohnungen, wird durch die vagen Formulierungen der Grundgesetzänderung zukünftig ermöglicht. Kurz und gut: Gerade so wie beim Asylgrundrecht wird ein Passus der Verfassung von einer Schutzgarantie für den Bürger in ein Ermächtigungsgesetz für die staatlichen Apparate umgewandelt. Die Sicherheits-Mafia 20 Jahre beharrliche ideologische Kleinarbeit der diversen Polizeiapparate und der politischen Law-and-Order-Fraktionen werden jetzt endlich, im Zuge der allgemeinen Bereinigung nicht mehr zeitgemäßer Verfassungsbestimmungen belohnt. Bekanntlich wurden solche Lauschangriffe im großen Stil erstmals im "Deutschen Herbst" durchgezogen, gegen Gefängnisinsassen aus der RAF wie gegen Zehntausende von Menschen, die als "Sympathisanten" auch "potentiell verdächtig" waren. Was damals noch illegal war und im Zuge eines unerklärten Ausnahmezustandes (=Außerkraftsetzung der Verfassung) betrieben wurde, soll jetzt die gesetzliche Normalität werden. An diesem Vergleich lässt sich ablesen, wie weit fortgeschritten die staatlichen Staatsapparate inzwischen sind in dem Bemühen, sich ihre eigene Aufrüstung und die Erweiterung ihrer Kompetenzen zu organisieren. Mit dem Großen Lauschangriff wird die Polizei mit ihren Kollegen von den Verfassungsschutzämtern und dem Bundesnachrichtendienst endlich gleichziehen und über ein vollwertiges Instrumentarium geheimdienstlicher Methoden verfügen. Praktisch konkurrieren in der Bundesrepublik eine Vielzahl von Polizei-Geheimdienst-Komplexen miteinander um die effektive Kontrolle der Bevölkerung ein geradezu typisches Merkmal einer Diktatur, nicht eines Rechtsstaates. Die Feindbilder, die in diesem Zusammenhang geschürt werden , sind nahezu austauschbar. Ob der Staatsfeind Nr. 1 die "Terroristen", der "Schwarze Block", die "kurdischen Gewalttäter", der Scientology-Konzern, die "ausländischen Drogendealer" oder die "Russenmafia" heißt: Immer wieder hören wir die selben Forderungen. Um den Inneren Feind zu bekämpfen, muss die Freiheit der Bürger zurückstehen, der Staat muss mit noch mehr Gewaltmitteln ausgestattet werden. Im Namen der "Sicherheit" wird die Bevölkerung aufgehetzt und zum Schulterschluss im nationalen Kollektiv aufgefordert. Geschickt appelliert die Sicherheitspropaganda an diffuse Ängste der Menschen und lenkt vom Rückzug des Staates aus Sozialpolitik und wirtschaftlicher Regulierung ab. Als besonders effektive sprachliche Neuerung hat sich in diesem Zusammenhang das Schlagwort von der "Organisierten Kriminalität" (OK) erwiesen, eine Erfindung des Bundeskriminalamtes (BKA). Das hinterlistig- unsichtbare- kosmopolitische Wirken der OK-Banden (eine typisches Bild aus anti-semitischen Denkmustern) fordert doch geradezu die geheimdienstlich operierende Polizei bzw. den polizeilich operierenden Geheimdienst. Bei Bedarf mit rassistischen Untertönen angereichert ("die ausländischen Verbrecherbanden") gelang es der Propagandaabteilung des BKA und ihren interessierten Verstärkern in Medien und Parteien, die vorübergehende Krise zu überwinden, die mit dem Wegfall der "Bedrohung aus dem Osten" verbunden war.
Dieser Theorie und Praxis der inneren Feindbekämpfung durch den starken Staat müssen wir mit einer grundsätzlichen Kritik begegnen. Wer sich darauf einläßt, mit den Staatsapparaten darum zu konkurrieren, wer das bessere, wohldosiertere Konzept zur Schaffung von mehr Sicherheit und zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens hat, hat den Mechanismus nicht verstanden, mit dem der Abbau von Freiheitsrechten hergestellt wird. Gegen Kriminalität hilft nur Entkriminalisierung und die Entwicklung von zivilen, nicht-gewalttätigen Formen der Konkliktlösung. Die "Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung ernst nehmen", wie auch von Kritikern des Lauschangriffes genauso naiv wie fahrlässig immer gesagt wird, kann nur heißen: Die Ursachen von Kriminalitätspanik beseitigen und aufzeigen, wessen Interessen hinter dem Gerede von Innerer Sicherheit stecken. |
Gegen den Sicherheits- und Kontrollstaat!Deshalb lehnen JD/JL die Lauschangriffe jeder Art, egal ob "groß" oder "klein", grundsätzlich ab. Wir treten für ein uneingeschränktes Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Privatsphäre in Wohnungen ein. Wir fordern, in das Grundgesetz Regelungen zu schreiben, die allen BürgerInnen effektiven Schutz vor staatlicher Überwachung garantieren, und zwar in allen erdenklichen Formen: Lausch- und Späheingriffe, Abhören von Telefonen, willkürliche Durchsuchung usw. Wir fordern: Schluss mit der
Panikmache im Namen der Inneren Sicherheit"!
|
Seite erstellt am: 26.04.98 | last modified: |
Redaktion: JungdemokratINNen/Junge
Linke Berlin | Design und Administration: Alexander Weiß |
© 1999 |