Taxifahren für Deutschland

      

Aktuelle Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik

      

"Nehmen Sie keine offensichtlich illegal eingereisten Personen in Ihrem Taxi mit!" heißt es in einem Infoblatt, das der Bundesgrenzschutz seit November vergangenen Jahres im Grenzgebiet zu Polen und Tschechien an Taxifahrer verteilt. Worin dieses "offensichtlich illegal" bestehen soll ist unklar. Ein französischer Gaststudent marokkanischer Abstammung "offensichtlich illegal"? Nach den Kriterien des BGS wohl. Ganz zu schweigen von den Personen, die, wie eine BGS-Beamtin vor laufender Kamera aussagte, "so’n bißchen ausländisch aussehen" oder sich aus welchen Gründen auch immer in Deutschland aufhalten.

Die Taxifahrer selbst befinden sich in einem rechtlichen Dilemma. Einerseits besteht ein allgemeine Beförderungspflicht, welche die Ablehnung einer Beförderung nur unter bestimmten Umständen gestattet. Dazu zählen die vom Bundesgrenzschutz festgelegten Kriterien wie schmutzige Kleidung, gebrochenes Deutsch oder dunkle Hautfarbe definitiv nicht.

Diese phänotypischen Merkmale führen zwangsläufig zu einer rassistischen Stigmatisierung des Fahrgastes. Gleichzeitig wird zur Denunziation aufgerufen. Der Taxifahrer wird somit zu einer Art IM des Bundesgrenzschutzes, was den Aufgaben seines Berufsstandes keinesfalls entspricht. Wird der Forderung nach Auslieferung und Kontrolle nicht Folge geleistet, drohen Freiheits- oder Geldstrafen sowie der Entzug der Konzession als Taxiunternehmer. So wurde beispielsweise ein Taxifahrer aus Zittau zu einem Jahr und vier Monaten Knast ohne Bewährung (!) verurteilt. aus Angst vor Strafen kommt es dazu, daß sich Taxifahrer weigern überhaupt noch ausländische Fahrgäste zu befördern. Die ersten Aufkleber "Ich befördere keine Ausländer wurden bereits gesichtet.














Artikel 16 GG

In Artikel 16 ist die historische Erfahrung aufbewahrt, daß Menschen immer wieder durch staatlichen oder staatlich geduldeten Terror zur Fluch genötigt werden. Es handelt sich um ein individuelles Grundrecht, welches von jedem Menschen gegenüber dem Staat eingeklagt werden kann. Von den anderen Grundrechten unterscheidet es sich dadurch, daß es über das Hoheitsgebiet der BRD hinausweist und nur im Falle politischer Verfolgung in Kraft tritt.

Ermöglicht wurde diese fremdenfeindliche Entwicklung durch das Fehlen einer kritischen Öffentlichkeit, die nicht zuläßt, daß Menschen auf Grund ihrer äußeren Merkmale diskriminiert werden. Die quasi Institutionalisierung dieser Fremdenfeindlichkeit darf nicht hingenommen werden. Wir fordern deshalb die sofortige öffentliche Rücknahme des BGS-Aufrufes.

Die Instrumentalisierung von Taxifahrern für die rassistische Festungspolitik ist aber nur Teil des Ganzen. Das Taxigewerbe wird als fester Bestandteil der menschenverachtenden Asylpolitik mißbraucht.

Der Zusammenhang zwischen Abschottungspolitik und der Tatsache, daß ein Teil der Flüchtlinge das Know-how zur Überwindung der Grenzen bei kommerziellen Fluchthilfeunternehmen kaufen müssen, wurde in der Diskussion zu einem von "internationalen Schlepperbanden" verursachten Kriminalitätsanstieg verkehrt. Dabei verschwand der Begriff des Flüchtlings sowie der negativ besetzte Begriff des "Asylanten" vollkommen aus der öffentlichen Diskussion. Der organisierte illegale Grenzübertritt, für viele Flüchtlinge die einzige Möglichkeit ihr ziel zu erreichen, wird zum hochkriminellen Akt, vergleichbar mit Drogen- oder Waffenschmuggel, und damit unter den Oberbegriff der Grenzkriminalität gefaßt.

Die Ursache für die "rasant steigende" Grenzkriminalität, oder wahlweise auch Ausländerkriminalität, wird einem schlagartig bewußt, vergegenwärtigt man sich die Grundgesetzänderung vom Mai 1993, die das Asylrecht zur Makulatur hat werden lassen. Die sogenannte Drittstaatenregelung, und die Ausweisung aller Nachbarländer als ebensolche, hat dazu geführt, daß Flüchtlinge Deutschland nur noch per Direktreise, also per Flugzeug oder Schiff legal erreichen können. Doch welche Flüchtlinge verfügen schon über die Finanzmittel für eine Flucht "erster Klasse"? Bei genauer Betrachtung der Fakten, kommt man zwingend zu dem Schluß, daß Flüchtlinge geradezu zur "illegalen" Einreise gezwungen werden.

Die deutsche Asylgesetzgebung spielt in Europa eine Vorreiterrolle und man ist weiter bemüht diesen "Titel" zu behalten. Das ziel der europäischen Staaten, ein weitgehend flüchtlingsfreies Europa zu schaffen, soll über die sog. "Harmonisierung des Asylrechtes" erreicht werden. dieser Terminus steht für die Nivellierung der jeweils nationalen Asylgesetzgebung auf das niedrigste level. Das "One-chance-only"-Prinzip, also das einmalige Recht in der EU Asyl zu beantragen, ist erster Ausfluß dieser "Harmonisierung". Folgen der restriktiven Asylpolitik sind Kettenabschiebungen in von sicheren Dritt- in viert und Fünftstaaten, so daß sich die Flüchtlinge - die durch eine unüberwindbare Mauer an den Außengrenzen der EU zurückgedrängt werden - auf einer ständigen Reise befinden ("refugees in orbit").




Der Terminus "politisch verfolgt" wird nach der herrschenden Rechtsprechung in der BRD seit vielen Jahren folgendermaßen ausgelegt: Gegeben sein muß die individuelle, objektive und politische Verfolgung vom Staat aus. Individuell heißt, daß die Person dem Verfolger mit Namen oder auf Grund anderer Informationen bekannt sein muß. Objektiv heißt, daß die Verfolgung nachzuweisen ist, sei es mit Haftbefehlen, Fahndungsfotos oder Zeugenaussagen. "politisch" ist an die aktive politische Betätigung geknüpft. Lediglich der Staat gilt als Verfolger im Sinne des Artikel 16; Verfolgung durch Rassisten, Religionsfanatiker oder andere Bevölkerungsgruppen werden nicht berücksichtigt. Alle Kriterien müssen gemeinsam gegeben sein. Die Pflicht sie nachzuweisen liegt beim Flüchtling.

Mittlerweile arbeiten mehr als 20 Gremien auf zwischenstaatlicher/europäischer Ebene,, die die Flüchtlingspolitik als Abschottungspolitik fern demokratischer Öffentlichkeiten und Kontrolle institutionalisieren. Die Offenlegung dieser Geheim-Gremien-Politik ist Voraussetzung für das Funktionieren einer europäischen kritischen Öffentlichkeit im Bereich der Asylgesetzgebung. Es darf nicht weiter dem Zufall überlassen bleiben, ob man überhaupt etwas über europäische Maßnahmen auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik erfährt. Einen besonderen Stellenwert haben die europäischen Informationssysteme, die unter anderem auch die "Durchsetzung" des Asylrechts gewährleisten sollen. Das Europäische Informationssystem (EIS) und das Schengener Informationssystem (SIS) in Straßburg, das im Rahmen von Europol nach der Konferenz von Palma entstand, wird im Laufe der Zeit eine gigantische Datenmenge beinhalten, die neben den allseits beliebten Feindbildern "Drogen" und "Organisierte Kriminalität" auch zur Flüchtlingsabwehr genutzt werden.

So lassen sich auch die strengen erkennungsdienstlichen Behandlungen (AFIS) im deutschen Asylrecht erklären. Die europaweit verfügbaren Datensätze dienen dazu, direkt bei der Einreise die Angaben der Flüchtlinge zu prüfen und im Ablehnungsfall sofort die "Wendung" herbeizuführen. Deutschland speist die meisten Datensätze in den europäischen Verbund ein.

Auch die Maastricht-Folgekonferenz 1996 hat sich der Flüchtlinge angenommen -oder besser: ihrer Entsorgung, außerhalb der "Festung Europa". Denn die "Harmonisierung des Asylrechts auf europäischer Ebene" bedeutet nicht etwa den Versuch, sich über materielle Grundlagen zu einigen, also etwa darauf, daß die Genfer Konvention in allen Ländern strikt angewandt wird, der Flüchtlingsbegriff der GFK zugrundegelegt wird und das Gebot, Flüchtlinge nicht in ihre Verfolgerstaaten zurückzuschieben ("non-refoulement-Gebot") des Art.33 GFK, von den europäischen Staaten ernstzunehmen ist. Vielmehr wird nur versucht werden, ein einheitliches Zuständigkeitsverfahren zu bestimmen.

Unsere Position zum Asylrecht ist grundsätzlicher Art:

Es ist ein humanitäres Gebot, Menschen aufzunehmen, die auf der Flucht sind, unabhängig davon, wieviele Menschen dieses Recht in Anspruch nehmen.

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Seite erstellt am: 16.05.98 | last modified:


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